Bei der Wahl der Bestattungsart sollten Sie als Angehörige in erster Linie den Willen der verstorbenen Person berücksichtigen. Ist Ihnen dieser nicht bekannt, entscheiden Sie als Angehörige. Bitte lassen Sie in Ihre Entscheidungen die religiöse und persönliche Überzeugung des Verstorbenen und seine Lebenseinstellung mit einfließen.
Grundsätzlich wird zwischen der Erd- und Feuerbestattung unterschieden.
Die Feuerbestattung ist die Grundlage für weitere vielfältige Beisetzungsmöglichkeiten.
Sie ist die traditionelle Bestattungsart
Die klassische Erdbestattung mit einem Sarg war lange Zeit die bedeutendste Bestattungsart in unserem Kulturkreis und leitet sich aus der seit Jahrtausenden im Judentum, Christentum und Islam gebotenen Bestattungsform her. Sie beinhaltet durch ihre Rituale wichtige Botschaften für die Hinterbliebenen, die sich positiv auf die Trauerbewältigung auswirken können.
Bei einer Erdbestattung mit Sarg findet im Voraus eine Trauerfeier in der Friedhofskapelle statt. Man geht im Anschluss daran hinter dem Sarg her zum offenen Grab. Dort wird der Sarg dann beigesetzt.
Deutsche Bestattungsvorschriften schreiben für die Bestattung in der Erde die Verwendung eines Sarges vor. Dort ist auch die vorgeschriebene Ruhezeit geregelt, die in unserem Gebiet zwischen 20 und 35 Jahren liegt.
Für Erdbestattungen stehen auf allen Friedhöfen unterschiedliche Grabarten zur Verfügung und eine persönliche Gestaltung der Trauerfeier mit individuellen Elementen ist möglich.
Jede Gemeinde hat für ihre Friedhöfe eine eigene Satzung und Gebührenordnung. Die Gebühren für ein Grab können daher sehr unterschiedlich sein.
Auch die im Anschluss dargestellten Grabarten sind nicht auf allen Friedhöfen gegeben.
Man unterscheidet hauptsächlich zwei verschiedene Grabarten: das Wahlgrab und das Reihengrab. Jedoch gewinnt auch das anonyme Grab zunehmend an Bedeutung.
Folgende Kriterien sollten Sie bei der Wahl einer Grabart bedenken:
Bei Reihengräbern wird die Grabstelle nach einer festgelegten Reihenfolge vom Träger des Friedhofs vergeben. Somit haben Sie als Angehörige nur wenig Einfluss auf die Lage der letzte Ruhestätte. Fast immer sind Reihengräber Einzelgrabstellen. Die Gestaltung und Pflege der Grabstelle obliegt Ihnen als Angehörigen und ist ggf. von der Friedhofsverordnung in einem gewissen Rahmen vorgegeben.
Eine Verlängerung der Ruhezeit kann bei einem Reihengrab meist nicht erfolgen. Nach Ablauf der Ruhefrist wird die Grabstelle eingeebnet und steht dem Friedhof zur Neubelegung zur Verfügung. Reihengräber sind überwiegend kostengünstiger als Wahlgräber (Quelle: Grabarten).
Bei einem Wahlgrab können Sie als Angehörige sich die Grabstelle aussuchen und somit über die Lage der Grabstelle entscheiden. Es ist die individuellste Form eines Grabes für eine Erdbestattung. Die Auswahl erfolgt im Beisein eines Friedhofsmitarbeiters. Ein Wahlgrab kann ein-, zwei- oder mehrstellig sein, sodass beispielsweise der Ehepartner zu einem späteren Zeitpunkt auch in diesem Wahlgrab beigesetzt werden kann. Positiv zu bewerten ist, dass die Kosten für die Grabpflege und den Grabstein für ein Wahlgrab bei zwei Beisetzungen nur einmal anfallen. Bei einem Wahlgrab kann die Ruhezeit in der Regel nachträglich verlängert werden.
Auch die Pflege eines Wahlgrabes muss durch die Angehörigen gewährleistet werden. Dafür kann die Bepflanzung und Gestaltung hier individuell gewählt werden (Quelle: www.erdbestattung.de – Grabarten). Beide Grabarten sind auf den meisten Friedhöfen gegeben.
Bei einer anonymen Erdbestattung wird der Sarg auf einem Friedhof ohne Anwesenheit von Ihnen als Angehörigen beigesetzt Auf einigen Friedhöfen erfolgt die Beisetzung in einer „Grünen Wiese”. Die einzelnen Grabstellen werden nicht gekennzeichnet. Es gibt auch die Möglichkeit, dass die Grabstelle zwar sichtbar ist, aber die persönlichen Daten des Verstorbenen nicht kenntlich gemacht werden. In jedem Fall entfällt die Grabpflege (Quelle: www.erdbestattung.de – Grabarten). In unserer Region kann solch eine anonyme Erdbestattung mit einem Sarg auf dem Waldfriedhof in Celle erfolgen. Eine weitere Möglichkeit der anonymen Beisetzung bietet die Seebestattung mit einer Urne oder die Beisetzung einer Urne auf dem Waldfriedhof in Wolthausen bei Celle.
Das Rasengrab kann anonym oder teilanonym sein. Bei einem anonymen Rasengrab erfolgt die Beisetzung wie oben beschrieben an unbekannter Stelle auf einer Rasenfläche ohne Beisein von Ihnen als Angehörigen. Das Grab wird nicht gekennzeichnet.
An der Beisetzung in ein teilanonymes Rasengrab dürfen Sie als Angehörige teilnehmen. Das Grab wird mit einer eingelassenen Steinplatte gekennzeichnet, die mit dem Namen des Verstorbenen sowie dem Geburts- und Sterbedatum versehen wird. Eine Bepflanzung sowie Dekoration oder Steckvasen als Grabschmuck sind auch bei einem teilanonymen Rasengrab aus pflegerischen Gründen nicht zulässig.
Rasengräber bieten sich beispielsweise an, wenn die Grabpflege nicht gewährleistet werden kann, weil Sie als Angehörige nicht in der Nähe wohnen und eine Vergabe aus finanziellen Gründen nicht möglich ist. Für die Pflege des Rasens ist der Träger des Friedhofs verantwortlich (Quelle: www.bestattungen.de – Grabarten).
Sie eröffnet viele Möglichkeiten der anschließenden Beisetzung
In vielen Kulturen ist die Verbrennung des Körpers eines Verstorbenen bekannt und wird praktiziert. Im Christentum wurde die Feuerbestattung jahrhundertelang abgelehnt, weil ein Verbrennen des Körpers mit der leiblichen Auferstehung am Jüngsten Tag als nicht vereinbar galt.
Die Feuerbestattung, auch Einäscherung oder Kremation genannt, wird erst seit 1963 von den beiden großen christlichen Kirchen offiziell akzeptiert. Heute empfiehlt die katholische Kirche die Erdbestattung, verbietet Katholiken jedoch die Feuerbestattung nicht. In der evangelischen Kirche setzte sich eine tolerierende, aber nicht fördernde Haltung gegenüber der Einäscherung durch.
Die Zunahme der Feuerbestattungen hat ihren Grund einerseits in ästhetischen und hygienischen Überlegungen, wonach manche die Verbrennung als sauberer betrachten, etwa im Falle, dass der Verstorbene eine ansteckende Krankheit hatte. Andererseits spielen geringere Grabkosten und Pflegemaßnahmen für ein Urnengrab eine Rolle. Zu bedenken ist aber, dass für die Kremierung ebenfalls Gebühren anfallen.
Bei der Feuerbestattung wird der in einen Sarg gebettete Verstorbene im Krematorium eingeäschert. In Deutschland besteht eine Sargpflicht. Eine Aschekapsel nimmt die Asche des Verstorbenen auf. Sie trägt den Namen, das Geburts- und Todesdatum sowie das Datum der Einäscherung.
Die Beisetzung erfolgt dann in einer von Ihnen als Angehörigen ausgewählten Schmuckurne und unterliegt in Deutschland nach wie vor dem Friedhofszwang.
Der Friedhofszwang legt fest, dass verstorbene Personen auf einem dafür vorgesehenen, öffentlichen Ort bestattet werden müssen.
Für eine Feuerbestattung muss die Willenserklärung eines nächsten Angehörigen oder eine Verfügung des Verstorbenen vorliegen. Zusätzlich ist eine zweite Leichenschau vor der Kremation durch einen amtlich beauftragten Arzt vor Ort erforderlich (Quelle: Feuerbestattung - Krematorium Celle).
Die Feuerbestattung eröffnet viele Möglichkeiten der anschließenden Beisetzung, ob nun als traditionelle Erdbestattung, in der See, an den Wurzeln eines Baumes oder in einem Kolumbarium.
Eine Trauerfeier kann einerseits vor der Einäscherung mit dem Sarg in der Kapelle stattfinden. Hierbei können die Hinterbliebenen mit der Trauergemeinde gemeinsam Abschied nehmen. Die Beisetzung der Urne erfolgt dann später meistens im engeren Kreis der Familie.
Andererseits kann eine Trauerfeier auch nach der Kremierung mit der Urne in der Kapelle im Beisein der Trauergemeinde oder nur im engsten Familienkreis stattfinden. Die Beisetzung erfolgt dann gleich im Anschluss Quelle: Krematorium Celle www.fbcelle.de).
(Erdbestattung, Seebestattung, Baumbestattung, Kolumbarium)
Wie bei der Erdbestattung des Verstorbenen in einem Sarg, wird auch für die Erdbestattung einer Urne in unterschiedliche Grabarten unterschieden:
das Reihengrab, das Wahlgrab und das anonyme Grab
Das klassische Urnengrab gibt es in zwei verschiedenen Varianten: als Reihengrab und als Wahlgrab. In einem Wahlgrab können mehrere Urnen beigesetzt werden. Das Reihengrab bietet diese Möglichkeit in der Regel nicht, hier ist nur eine Urne pro Grab zugelassen. Für beide Grabarten kann ein Grabstein gewählt werden. Bei einem Gemeinschaftsgrab (immer Wahlgrab) werden in der Regel alle Namen auf einen Grabstein graviert.
Soll die Beisetzung anonym erfolgen, dann wird die Urne meistens auf einer Rasenfläche ohne Grabstein und ohne Anwesenheit der Angehörigen beigesetzt. Dies ist in unserer Region beispielsweise auf dem Stadtfriedhof in Celle, der an das Krematorium angrenzt, oder auf dem Friedhof in Bardowick möglich. Eine weitere Möglichkeit der anonymen Beisetzung bietet die Seebestattung.
Link: www.rosenfrieden.de und www.fbcelle.de
Viele Menschen sind von der Weite und Gewalt des Meeres fasziniert. Seit 1934 ist es in Deutschland möglich, eine Seebestattung für „Nicht- Seeleute“ vorzunehmen. Die Asche eines Verstorbenen wird nach der Kremierung in eine spezielle wasserlösliche Seeurne gefüllt. Diese wird außerhalb der so genannten Dreimeilenzone in speziell ausgewiesenen Seegebieten nach seemännischen Bräuchen dem Meer übergeben. In diesen Seegebieten wird nicht gefischt und kein Wassersport betrieben. Möglichkeiten bestehen hierzu von Deutschland aus überwiegend in der Nord- und Ostsee, aber auch im Atlantik oder im Mittelmeer. Die Beisetzung der Urne kann, muss aber nicht, im Beisein von Ihnen als Angehörigen vorgenommen werden. Sie als Angehörige können eine Seekarte mit den nautischen Daten des Beisetzungsortes erhalten.
Gegenüber herkömmlichen Bestattungen bietet eine Seebestattung folgende Vorteile: Es gibt kein Grab, das gekauft und gepflegt werden muss. Die Kosten für eine solche Bestattung sind daher in der Regel langfristig gesehen geringer als solche für eine herkömmliche Bestattung auf einem Friedhof, da keine Nutzungsgebühren für ein Grab sowie keine Kosten für die Grabpflege anfallen.
Als Nachteil ist für Sie als Angehörige das Fehlen eines örtlichen Bezugspunktes, das Grab, zu sehen, an dem Sie an den verstorbenen Menschen denken können und ihn ehren können (Quelle: Seebestattung).
Bei einer Baumbestattung wird die Asche des Verstorbenen in einer speziellen Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Dies kann ein bestehender Baum sein oder ein eigens dafür neu gepflanzter Baum. Der Baum ist das Grabmal mit der Symbolik von Dauerhaftigkeit und Standhaftigkeit.
Bestattungswälder haben eine eigene Friedhofssatzung. Der Baum oder Platz kann bereits zu Lebzeiten ausgewählt und über Generationen genutzt werden. Die Nutzungszeit beträgt bis zu 99 Jahre.
Im Jahr 1993 wurde das Konzept „FriedWald“ entwickelt und als Marke eingetragen, 2004 folgte das Unternehmen „RuheForst". Beide Unternehmen haben sich auf die Baumbestattung spezialisiert. Ein FriedWald in unserer Region befindet sich eingebettet in eine Heidelandschaft in Bispingen, ein RuheForst in der Elbtalaue bei Gartow. Zunehmend bieten auch einige Friedhöfe die Möglichkeit der Baumbestattung an, so auch in unserer Samtgemeinde.
In unserem Landkreis besteht die Möglichkeit der Baumbestattung auch seit dem Jahr 2015 im Bestattungswald Fischerhof, Uelzen. Er umfasst eine Fläche von ca. 3 ha um einen Teich herum und bietet einen Andachtsplatz unter freiem Himmel. Der Bestattungswald ist zunächst für 40 Jahre als Friedhof gewidmet. Somit können dort bis zum Jahr 2035 Baumbestattungen erfolgen. Die Friedhofsverwaltung Uelzen ist Ansprechpartner für den Bestattungswald Fischerhof und bietet neben öffentlichen Führungen auch individuelle Führungen nach Absprache an.
Ein Vorteil für Sie als Angehörige besteht darin, dass keine individuelle Pflege der Grabstätte nötig ist, eine würdevolle Grabstätte und ein Platz für die Trauerarbeit sind aber vorhanden. Eine namentliche Kennzeichnung des Baumes, auch mit christlichem Symbol, ist möglich, aber nicht verpflichtend. Die Bestattungszeremonie ist frei von Zwängen. Sie wird nach den Bedürfnissen oder Wünschen der Verstorbenen oder nach Wünschen von Ihnen als Angehörigen gestaltet. (Quelle: www.wikipedia.de – Naturbestattungen).
Link: www.friedwald.de und www.ruheforst-elbtalaue.de
Als Alternative zu Urnengräbern können Urnen auch in Kolumbarien beigesetzt werden. Kolumbarien sind Nischen zur Aufnahme von Urnen, die häufig auf Friedhöfen zu finden sind. Dabei handelt es sich um Urnenwände oder Stelen in speziellen Hallen, auch umgewidmeten Kirchengebäuden, in denen die Urnen mindestens für die gesetzliche Ruhefrist von 20 bis 25 Jahren aufbewahrt werden. Hier können die Urnen in kleinen Kammern innerhalb des Kolumbariums beigesetzt werden. Die Urnenkammern erhalten Schilder mit dem Namen und mit dem Geburts- und Todesdatum des verstorbenen Menschen. Es ist möglich, Blumenschmuck abzulegen, eine Grabpflege entfällt. Die nächsten Kolumbarien befinden sich in unserer Region z.B. in Hamburg oder Hannover, aber auch auf dem Friedhof in Ebstorf.
Heidegräber sind Grabstätten für die Beisetzung einer Urne, die naturnah verbleiben und extensiv von der Friedhofsverwaltung gepflegt werden. Eine Änderung des angelegten Grabfeldes ist nicht zulässig. Das Grab wird nicht durch Sie als Angehörige dekoriert oder bepflanzt, somit entfallen Pflegearbeiten komplett. Das heißt aber auch, das durch Sie kein Blumenschmuck oder ähnliches dort abgelegt werden darf. Statt Grabsteinen oder -platten wird eine Tafel errichtet, die das Grabfeld zeigt. Es werden dort Schilder der Größe 8,5 x 5,5 cm von der Friedhofsverwaltung angebracht. Die Schilder können enthalten: Vor- und Nachnahme, Geburts- und Sterbedatum sowie ein Symbol nach Wahl.
Gemeinschaftsgräber sind Grabstätten zur Beisetzung einer Urne, die von der Friedhofsverwaltung angelegt und intensiv gepflegt werden. Sie werden in Form einer Heidefläche oder als Gehölz- und Staudenpflanzung gestaltet. Eine Änderung des angelegten Grabfeldes ist nicht zulässig. Das Grab wird nicht durch Sie als Angehörige dekoriert oder bepflanzt, somit entfallen Pflegearbeiten komplett, aber auch eine individuelle Gestaltung.Statt Grabplatten werden Gedenktafeln oder -steine (Natursteinstehlen) errichtet, auf denen Schilder der Größe 8,5 x 5,5 cm von der Friedhofsverwaltung angebracht werden. Die Schilder können enthalten: Vor- und Nachnahme, Geburts- und Sterbedatum sowie ein Symbol nach Wahl.
Mehr Informationen als PDF finden Sie hier
Weitere Beisetzungsmöglichkeiten oder Alternativen, wie beispielsweise das Ausstreuen der Asche aus einem Heißluftballon, die Beisetzung auf einer Almwiese, eine Flussbeisetzung oder die Diamantbestattung, setzen die Überführung des Leichnams oder der Asche des Verstorbenen ins nahe Ausland voraus.
In Deutschland sind diese Alternativen wegen des Friedhofszwanges nicht erlaubt.